Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung und Vermietung von Ferienunterkünften

Stand: September 2026

1. Vertragspartner und Vertragsschluss

Strandverliebt Usedom – nachfolgend „Vermittler“ genannt – vermittelt Ferienunterkünfte im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters.

Der Mietvertrag kommt unmittelbar zwischen dem in der Buchungsbestätigung genannten Vermieter und dem Mieter zustande.

Der Vermittler ist im Rahmen seiner Bevollmächtigung insbesondere berechtigt, Buchungen entgegenzunehmen, Buchungsbestätigungen zu versenden, Zahlungen abzuwickeln sowie Erklärungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

Der Vertrag kommt mit Übermittlung der Buchungsbestätigung zustande. Vertragsgrundlage sind insbesondere:

  • die Buchungsbestätigung,
  • die vereinbarten Leistungen und Preise,
  • die Objektbeschreibung,
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
  • eine gegebenenfalls übermittelte Hausordnung.

Individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung haben Vorrang.

Der Mieter wird gebeten, die Buchungsdaten nach Erhalt zu überprüfen und Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis.

Nach Vertragsschluss sind innerhalb von 14 Tagen 25 % des Gesamtpreises als Anzahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.

Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn ist der Gesamtbetrag grundsätzlich sofort fällig.

Werden fällige Zahlungen trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet, können der Vermieter bzw. Vermittler die gesetzlichen Rechte einschließlich eines Rücktritts vom Vertrag geltend machen.

3. Widerruf, Rücktritt und Stornierung

Für die Buchung einer Ferienunterkunft zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.

Der Mieter kann vor Mietbeginn von der Buchung zurücktreten. Die Stornierung sollte aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Stornierung beim Vermittler.

Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt bzw. unvorhersehbare Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Unfälle oder hoheitliche Anordnungen usw. die Durchführung des Mietvertrages unmöglich machen. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter alle bereits geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.

3.1 Stornierungsgebühr

Bei jeder Stornierung sowie bei Nichtanreise wird zusätzlich eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig.

Die Stornierungsgebühr wird unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zusätzlich zu den nachfolgenden Stornokosten berechnet.

3.2 Stornokosten

Zusätzlich zur Stornierungsgebühr gelten:

  • mehr als 60 Tage vor Mietbeginn: keine weiteren Stornokosten
  • 59 bis 42 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
  • 41 bis 28 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • 27 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75 % des vereinbarten Mietpreises
  • ab dem 13. Tag vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises
  • bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung (No-Show): 100 % des vereinbarten Mietpreises

Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer vollständigen oder teilweisen anderweitigen Vermietung des stornierten Zeitraums angerechnet.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3 Ersatzmieter

Der Mieter kann einen geeigneten Ersatzmieter vorschlagen, sofern dieser die Voraussetzungen der Buchung erfüllt und sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag übernimmt.

Für eine erforderliche Vertragsänderung kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € berechnet werden.

Der Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.

4. Anreise und Abreise

Die Ferienunterkunft steht am vereinbarten Anreisetag zu der in der Buchungsbestätigung oder den Anreiseinformationen genannten Uhrzeit zur Verfügung.

Die Informationen zur Schlüsselübergabe, Schlüsselbox oder zum Zugang zur Unterkunft werden dem Mieter rechtzeitig vor der Anreise mitgeteilt.

Am Abreisetag ist die Unterkunft spätestens bis 10:00 Uhr zu verlassen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Die Ferienunterkunft ist besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Insbesondere sind:

  • Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen,
  • Geschirr und Küchenutensilien zu reinigen,
  • benutzte Gegenstände an ihren vorgesehenen Platz zurückzustellen,
  • der Kühlschrank zu leeren und
  • persönliche Gegenstände mitzunehmen.

Die vereinbarte Endreinigung bleibt hiervon unberührt.

5. Mängel und Beanstandungen

5.1 Mängelanzeige

Stellt der Mieter bei Anreise oder während des Aufenthalts einen Mangel an der Ferienunterkunft fest, ist dieser dem Vermieter, Vermittler oder dem benannten Ansprechpartner vor Ort unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.

Die Meldung kann insbesondere telefonisch, per E-Mail oder Nachricht erfolgen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit wird eine Mitteilung in Textform empfohlen.

5.2 Gelegenheit zur Abhilfe

Dem Vermieter bzw. dem von ihm beauftragten Vermittler, Verwalter oder Ansprechpartner vor Ort ist Gelegenheit zu geben, den gemeldeten Mangel zu überprüfen und innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist zu beseitigen.

Der Mieter hat die hierfür erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Überprüfung und Mängelbeseitigung zu ermöglichen.

Kann ein erheblicher Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt werden, kann dem Mieter eine vergleichbare und zumutbare Ersatzunterkunft angeboten werden.

5.3 Verspätete oder unterlassene Mängelanzeige

Wird ein Mangel nicht oder erst so spät gemeldet, dass während des Aufenthalts keine Prüfung oder Abhilfe mehr möglich ist, können Ansprüche des Mieters nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein.

Dies gilt insbesondere, soweit dem Vermieter aufgrund der fehlenden oder verspäteten Meldung die Möglichkeit genommen wurde, den Mangel zu überprüfen oder zu beseitigen.

5.4 Unerhebliche Beeinträchtigungen

Unerhebliche Beeinträchtigungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Mietminderung.

Eine Beeinträchtigung ist insbesondere dann unerheblich, wenn sie bei objektiver Betrachtung die vertragsgemäße Nutzung der Ferienunterkunft nur unwesentlich einschränkt.

Maßgeblich sind insbesondere Art, Dauer und Umfang der Beeinträchtigung sowie die Bedeutung der betroffenen Leistung für den vereinbarten Aufenthalt.

Als unerhebliche Beeinträchtigungen können beispielsweise gelten:

  • geringfügige Gebrauchsspuren an Möbeln oder Inventar,
  • kleinere optische Mängel oder Schönheitsfehler,
  • normale Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen,
  • einzelne defekte oder fehlende Ausstattungsgegenstände, sofern die Nutzung der Unterkunft insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird,
  • kurzfristige technische Störungen ohne wesentliche Auswirkungen auf den Aufenthalt,
  • übliche Geräusche innerhalb einer Wohnanlage oder aus der Umgebung,
  • saison- oder witterungsbedingtes Auftreten einzelner Insekten, geringfügige Abweichungen bei Einrichtung, Dekoration oder Ausstattung gegenüber Fotografien, sofern wesentliche vereinbarte Eigenschaften erhalten bleiben.

Ob eine Beeinträchtigung im Einzelfall unerheblich ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des Aufenthalts.

Ansprüche auf Mietminderung, Schadensersatz oder sonstige Rechte richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienunterkunft, das Inventar sowie gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen sorgfältig und vertragsgemäß zu behandeln.

Die Unterkunft darf höchstens mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen bzw. für das Objekt zugelassenen Personenzahl belegt werden.

Eine Weitervermietung oder Überlassung an nicht angemeldete Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden sind unverzüglich zu melden.

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder Personen, für die er einzustehen hat, schuldhaft verursacht haben.

Normale Abnutzung und gewöhnlicher Verschleiß stellen keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

Der Mieter ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um bei einem erkannten Schaden weitere Schäden an der Unterkunft zu vermeiden.

7. Schlüssel und Zugangsmittel

Dem Mieter überlassene Schlüssel, Transponder, Zugangskarten oder sonstige Zugangsmittel sind sorgfältig aufzubewahren.

Ein Verlust ist unverzüglich mitzuteilen.

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die tatsächlich erforderlichen Kosten eines von ihm zu vertretenden Verlustes.

Hierzu kann, soweit aus Sicherheitsgründen erforderlich, auch der Austausch von Schließkomponenten gehören.

8. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies für die jeweilige Ferienunterkunft ausdrücklich erlaubt und in der Buchung angegeben bzw. bestätigt wurde.

Art und Anzahl der mitgebrachten Tiere sind vor Anreise mitzuteilen.

Zusätzliche Entgelte ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Der Tierhalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Tier keine vermeidbaren Beeinträchtigungen oder Schäden entstehen.

Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Tierhalter nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Technische Einrichtungen und sonstige Störungen

Technische Defekte oder Ausfälle sind unverzüglich zu melden.

Der Vermieter bzw. der beauftragte Ansprechpartner wird im Rahmen des Zumutbaren eine schnellstmögliche Prüfung und Behebung veranlassen.

Ob und in welchem Umfang eine technische Störung Ansprüche begründet, richtet sich insbesondere nach Art, Dauer und Auswirkungen der Beeinträchtigung sowie den gesetzlichen Vorschriften.

10. Verspätete Anreise und vorzeitige Abreise

Kann der Mieter die Ferienunterkunft aus persönlichen Gründen nicht, verspätet oder nur teilweise nutzen, bleibt die vereinbarte Zahlung grundsätzlich geschuldet.

Dies gilt insbesondere bei:

  • verspäteter Anreise,
  • vorzeitiger Abreise,
  • Krankheit,
  • persönlichen Terminänderungen oder
  • sonstigen Umständen aus dem persönlichen Bereich des Mieters.

Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

11. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

Kann die Ferienunterkunft aufgrund eines außergewöhnlichen, von den Vertragsparteien nicht zu vertretenden Ereignisses nicht zur Verfügung gestellt werden, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Haftung

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Vermittler ist nicht Vermieter der Ferienunterkunft, sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Der Vermittler haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der von ihm selbst übernommenen Vermittlungs- und Verwaltungsleistungen.

Für Verpflichtungen, die ausschließlich dem Eigentümer bzw. Vermieter obliegen, übernimmt der Vermittler keine eigenständige Garantie.

Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

Dies gilt insbesondere:

  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
  • bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

13. Angaben zur Ferienunterkunft

Objektbeschreibungen, Bilder und Ausstattungsangaben werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die bei der Buchung vereinbarten und in der Buchungsbestätigung bestätigten wesentlichen Merkmale der Ferienunterkunft.

Geringfügige Abweichungen, welche die vertragsgemäße Nutzung der Unterkunft nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen nicht automatisch einen Mangel dar.

14. Preise und öffentliche Abgaben

Der in der Buchungsbestätigung vereinbarte Mietpreis ist nach Vertragsschluss grundsätzlich verbindlich.

Gesetzlich oder kommunal erhobene Abgaben, insbesondere Kur- oder Tourismusabgaben, können zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe anfallen, soweit diese nicht bereits Bestandteil des ausgewiesenen Gesamtpreises sind.

Ändert sich die Höhe einer solchen öffentlichen Abgabe, gilt die zum maßgeblichen Zeitpunkt gesetzlich oder satzungsrechtlich festgelegte Höhe.

15. Hausordnung und Rücksichtnahme

Eine dem Mieter vor Vertragsschluss oder mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellte Hausordnung ist zu beachten.

Der Mieter und seine Mitreisenden haben auf andere Bewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

Die geltenden Ruhezeiten sowie die Regelungen der jeweiligen Wohnanlage sind einzuhalten.

16. Verjährung und Datenschutz

Für Ansprüche des Mieters, Vermieters und Vermittlers gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Vermittlers.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zusätzliche Vereinbarungen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt grundsätzlich unberührt.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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